+ + Aktuelle Informationen zu Mumias Verfahren und dem Kampf um seine Freiheit + +
März 2000: Aufruf aus den USA
Die über 8.000 Menschen, die sich am 5.
Februar 2000 auf der bundesweiten
Demonstration in Berlin für Mumia und gegen die Todesstrafe eingesetzt
haben, waren ein deutlicher Beweis dafür, daß es allerorten verstanden worden
ist: Wir befinden uns in der kritischsten Phase des Kampfes für Mumias Leben
und Freiheit!
Der juristische Stand der Dinge im Streit um das Wiederaufnahmeverfahren für Mumia ist der, daß Verteidigung und Staatsanwaltschaft bis zum 2. April 2000 ihre letzten Stellungnahmen bei Bundesbezirksrichter Yohn abgegeben haben müssen. Die ursprünglich für den 7. Februar 2000 angesetzte Frist war von Yohn verlängert worden, weil er Stellungnahmen der beiden Parteien zur Wertung der Verhandlungsführung von Richter Sabo in den Verfahren von 1982 und 1995 haben wollte.
Nach dem 2. April werden erste mündliche Erörterungen ("oral arguments") vor Richter Yohn stattfinden. Niemand kann sagen, ob das schon in der ersten Hälfte oder erst in der zweiten Hälfte des April passieren wird. Die Verteidigung hofft, daß Richter Yohn dann entscheidet, eine Anhörung durchzuführen, in der sie endlich die entlastenden Beweismittel, Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen im Gerichtssaal präsentieren kann.
Alle Auslagen, Honorare und Reisespesen für private Ermittler, Sachverständige, Gutachten, ZeugInnen etc. müssen vom Angeklagten und seiner Verteidigung selbst getragen werden. Das heißt, die Anhörung, die ein gewaltiger Schritt auf die positive Entscheidung für das Wiederaufnahmeverfahren wäre, wird einige zehntausend Dollar kosten, die einfach nicht da sind. Das hat Len Weinglass bei seinem Besuch in Berlin geschildert.
Da diese Anhörung die definitiv letzte Möglichkeit ist, alle in den letzten acht Jahren von der Verteidigung ermittelten entlastenden Beweise öffentlich zu präsentieren, dürfen wir es nicht zulassen, daß Mumia und seine Verteidigung jetzt in eine finanzielle Klemme geraten.
Die im Bundestreffen der Mumia Abu-Jamal Unterstützungskomitees organisierten Gruppen haben deshalb den Vorschlag begrüßt, jetzt sofort alle Anstrengungen darauf zu konzentrieren, bis Ende März mindestens 10.000 DM zu sammeln. UnterstützerInnen in einem europäischen Nachbarland haben die Idee spontan aufgegriffen und zugesagt, weitere 10.000 DM beizusteuern.
Anfang April soll anläßlich einer Reise in die USA zu einem Knastbesuch bei Mumia ein Scheck über den genannten Mindestbetrag an Leonard Weinglass überreicht werden.
Wir bitten deshalb bis spätestens 31. März um Überweisung der Spenden unter dem Stichwort "Anhörung" auf das Spendenkonto für das Wiederaufnahmeverfahren. Alle dort eigehenden Spenden werden ohne Verwaltungsabzüge etc. direkt mit Leonard Weinglass abgerechnet
Sonderkonto "Jamal" / Archiv 92
Kto-Nr.: 100 873
8701
Bank für Gemeinwirtschaft Bremen, BLZ: 290 101
11
Verwendungszweck: "Anhörung"
(Deadline: 31. März 2000)
Für diesen Sammelzweck können leider keine steuerlich absetzbaren Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Len Weinglass wurde in einem Telefonat vom Start der aktuellen Sammelinitiative unterrichtet und läßt allen Dank und Grüße des Verteidigungsteams übermitteln.
Kampagne Mumia Abu-Jamal, Postfach 150 323, 28093 Bremen
Fon
0421 / 354 029, Fax 0421 / 353 918, eMail: atlantik@brainlift.de
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